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ANHANG ZUR BILANZ
3.2.1. IMMATERIELLE VERMÖGENSBESTÄNDE
Diese sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der zurechenbaren Nebenkosten und
nach Abzug der Abschreibungssätze auszuweisen, die konstant – je nach restlicher Nutzungsdauer des jewei-
ligen Wirtschaftsgutes – berechnet werden müssen.
Bei Abschluss des Geschäftsjahres scheinen keine immateriellen Vermögensgegenstände auf, deren Wert
dauerhaft geringer ist als der in der Bilanz ausgewiesene Wert.
Es wurden keine Wertanpassungen unter Einhaltung der allgemeinen, der bereichsspezifischen und der
Sondergesetze durchgeführt.
3.2.2. ANLAGEN IN BAU: BAUWERK
Es handelt sich um eine Zweckgesellschaft, die alle für die Planung und Errichtung des Brenner Basistunnels
erforderlichen direkten und indirekten Kosten aktiviert; diese Investitionskosten im Hinblick auf den Endzweck
des Bauwerks den in Bau befindlichen Anlagen zugeordnet.
Die außerordentliche Hauptversammlung der BBT SE hat am 18. April 2011 die Erweiterung des Gesellschafts-
zweckes mit dem Auftrag zur Errichtung der Hauptbauwerke des Brenner Basistunnels (sog. „Phase 3”)
genehmigt.
Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 nach der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Innsbruck
nach Bozen Wirksamkeit erlangte, wurde der zuvor ausschließlich auf die Erkundungsarbeiten, die Einreich-
planung und die Errichtung von Erkundungsbauwerken beschränkte Gesellschaftszweck der BBT SE nun um
die Errichtung und Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels erweitert.
Da die Errichtung des Bauwerks im Vergleich zu den vorhergehenden Gesellschaftszwecken, in die sie
integriert wurde, natürlich vorrangige Bedeutung hat, wird der gegenständliche Posten unter den „Sachan-
lagen“ eingeordnet.
Die für die Errichtung des Bauvorhabens erhaltenen EU-Zuschüsse werden für diese Reduzierung des Wertes
des Bauwerks nicht erfasst, sondern werden - mit der indirekten Methode - in den passiven Rechnungsabgren-
zungsposten verbucht.