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ANHANG ZUR BILANZ
3.2.4. FINANZANLAGEVERMÖGEN
Es sind keine Finanzanlagen ausgewiesen.
3.2.5. VORRÄTE
Es sind keine Vorräte ausgewiesen.
3.2.6. FORDERUNGEN
Die Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, die über einen eigenen Abwertungsfonds,
welcher direkt von letzteren abgezogen wird, auf den voraussichtlichen Veräußerungswert zurückgeführt
werden.
3.2.7. FLÜSSIGE MITTEL
Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen. Er stellt die Guthaben aus Bankeinlagen, sowie den bei
Abschluss des Geschäftsjahres vorhandenen Bargeldbestand dar.
3.2.8. AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In diesem Posten werden Kosten- und Ertragsanteile ausgewiesen, die sie sich auf zwei oder mehrere
Geschäftsjahre beziehen, um das Prinzip des Leistungszeitraums anzuwenden.
In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch die für die Errichtung des Bauvorhabens erhal-
tenen EU-Zuschüsse verbucht.
3.2.9. RÜCKSTELLUNGEN
Rückstellungen werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren Betrag und
Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind.
3.2.10. ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN
Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen
Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen
berechnet.