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ANHANG ZUR BILANZ

3.2.4. FINANZANLAGEVERMÖGEN

Es sind keine Finanzanlagen ausgewiesen.

3.2.5. VORRÄTE

Es sind keine Vorräte ausgewiesen.

3.2.6. FORDERUNGEN

Die Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, die über einen eigenen Abwertungsfonds,

welcher direkt von letzteren abgezogen wird, auf den voraussichtlichen Veräußerungswert zurückgeführt

werden.

3.2.7. FLÜSSIGE MITTEL

Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen. Er stellt die Guthaben aus Bankeinlagen, sowie den bei

Abschluss des Geschäftsjahres vorhandenen Bargeldbestand dar.

3.2.8. AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

In diesem Posten werden Kosten- und Ertragsanteile ausgewiesen, die sie sich auf zwei oder mehrere

Geschäftsjahre beziehen, um das Prinzip des Leistungszeitraums anzuwenden.

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden auch die für die Errichtung des Bauvorhabens erhal-

tenen EU-Zuschüsse verbucht.

3.2.9. RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren Betrag und

Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind.

3.2.10. ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN

Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen

Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen

berechnet.