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ANHANG ZUR BILANZ

3.2.11. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Bilanzstichtag bestehenden

Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der

Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden;

3.2.12. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Die geleisteten Garantien sind mit einem Betrag verbucht, welcher der Höhe der verbürgten Verbindlichkeiten

entspricht.

Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden anhand der zum Ende des Geschäftsjahrs bestehenden Verträge

ausgewiesen.

In den Risiken sind ferner die von den Lieferanten für zusätzliche, über die Auftragssumme hinausgehende

Leistungsabrufe eingetragenen Rücklagen/Nachträge für Leistungen enthalten.

3.2.13. ERTRÄGE UND AUFWÄNDE

Die Erträge und Einnahmen, die Kosten und Aufwendungen werden unter Abzug der Rücklieferungen,

Nachlässe, Gutschriften und Prämien, nach dem Prinzip des Leistungszeitraums und nach dem Vorsichtsprinzip

verbucht.

Alle Kosten für den die Erträge übersteigenden Anteil werden, direkt oder indirekt, in den materiellen

Vermögensgegenständen aktiviert, da sie zum einzigen Gesellschaftszweck gehören.

3.2.14. STEUERN VOM EINKOMMEN

Die Steuern auf das Einkommen werden in jenem Geschäftsjahr abgerechnet, in dem sie anfallen; dies erfolgt

anhand einer realistischen Prognose der zu begleichenden Steueraufwendungen, unter Anwendung der

geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.

Die latenten, für versteuerbare temporäre Differenzen geschuldeten Steuern sowie – sofern die nötigen

Voraussetzungen vorliegen – auch die zukünftigen Steuervorteile sowohl aus absetzbaren temporären Diffe-

renzen als auch aus übertragenen Steuerverlusten sind ausgewiesen.