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ANHANG ZUR BILANZ
3.2.11. VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Bilanzstichtag bestehenden
Urlaubsansprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der
Urlaubsbeanspruchung geschätzt werden;
3.2.12. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die geleisteten Garantien sind mit einem Betrag verbucht, welcher der Höhe der verbürgten Verbindlichkeiten
entspricht.
Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden anhand der zum Ende des Geschäftsjahrs bestehenden Verträge
ausgewiesen.
In den Risiken sind ferner die von den Lieferanten für zusätzliche, über die Auftragssumme hinausgehende
Leistungsabrufe eingetragenen Rücklagen/Nachträge für Leistungen enthalten.
3.2.13. ERTRÄGE UND AUFWÄNDE
Die Erträge und Einnahmen, die Kosten und Aufwendungen werden unter Abzug der Rücklieferungen,
Nachlässe, Gutschriften und Prämien, nach dem Prinzip des Leistungszeitraums und nach dem Vorsichtsprinzip
verbucht.
Alle Kosten für den die Erträge übersteigenden Anteil werden, direkt oder indirekt, in den materiellen
Vermögensgegenständen aktiviert, da sie zum einzigen Gesellschaftszweck gehören.
3.2.14. STEUERN VOM EINKOMMEN
Die Steuern auf das Einkommen werden in jenem Geschäftsjahr abgerechnet, in dem sie anfallen; dies erfolgt
anhand einer realistischen Prognose der zu begleichenden Steueraufwendungen, unter Anwendung der
geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.
Die latenten, für versteuerbare temporäre Differenzen geschuldeten Steuern sowie – sofern die nötigen
Voraussetzungen vorliegen – auch die zukünftigen Steuervorteile sowohl aus absetzbaren temporären Diffe-
renzen als auch aus übertragenen Steuerverlusten sind ausgewiesen.