LAGEBERICHT
Außerdem ist eine Umweltbeobachtungsstelle eingerichtet worden, die im Jahr 2012 die
Messung des Umweltzustands des von der Errichtung des Brenner Basistunnels betrof-
fenen Gebietes auf italienischem Staatsgebiet, die Kontrolle der vom Bauwerk verursachten
Auswirkungen und die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeits-
schutz und die Hygiene am Arbeitsplatz durchgeführt hat. Der Auftragnehmer der Arbeiten
des derzeit laufenden Bauloses ist auf der italienischen Seite gerade mit der Einrichtung
eines Umweltmanagementsystems der Baustellen gemäß ISO-Norm 14001 beschäftigt.
In Österreich obliegen die Umweltschutzmaßnahmen externen Experten, die mit dem
Fachpersonal der BBT SE und in engem Kontakt mit den zuständigen öffentlichen Behörden
zusammenarbeiten. Die Behörde hat ferner im Sinne der Bundesumweltgesetze und der
Gesetze für die Entsorgung der technischen Abfälle spezialisierte Fachleute ernannt, um
gemäß den österreichischen Bestimmungen eine Umweltaufsicht sowie eine geotech-
nische und ökologische Aufsicht der Deponien einzurichten.
In Innsbruck wurde auch eine Umweltinformationsstelle eingerichtet. Eine weitere wichtige
Aufgabe ist die der „Ombudsperson”, eine von der BBT SE ernannte Person, die im Laufe
des Jahres 2012 als Anlaufstelle für die Fragen der Bevölkerung in Bezug auf Umweltauswir-
kungen und Auswirkungen auf die an die Baustellen angrenzende Bevölkerung gedient hat.
1.4.2 UMWELTSCHUTZMASSNAHMEN
In den operativen Baustellen wurden im Jahr 2012 Umweltschutzmaßnahmen gemäß den
Vorgaben der Studie über die Umweltverträglichkeit umgesetzt.
Die wichtigsten Maßnahmen in Italien umfassten insbesondere:
• Betrieb von Wasseraufbereitungs- und Drainageanlagen zum Schutz der Oberflä-
chenwässer vor Verschmutzungen durch diese Abwässer;
• Maßnahmen gegen Staubemissionen in der Errichtungsphase;
• Maßnahmen gegen Lärmemissionen in der Errichtungsphase;
• Betrieb von Förderbändern zur Vermeidung von Transportmitteln mit Verbren-
nungsmotoren, womit die Emission von Abgasen, Staub, Lärm sowie eine hohe
Verkehrsbelastung vermieden werden können;
• Schutz der Baustellenbereiche vor Naturgefahren (Muren und Überschwem-
mungen, Steinschlag);
• provisorische Minderungsmaßnahmen in den Baustellenbereichen.
Auf österreichischer Seite wurden die gleichen, oben beschriebenen Umweltschutzmaß-
nahmen angewendet. Diese wurden jedoch im Anschluss an die von den für „Wasser-,
Wald- und Naturschutz” zuständigen österreichischen Behörden erlassenen Genehmi-
gungen umgesetzt.
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