1.6 RISIKOFAKTOREN
Im Laufe des Geschäftsjahres 2012 wurden keine Risiken verzeichnet, die bedeutende
Auswirkungen auf die wirtschaftliche, finanzielle und die Vermögenslage der Gesellschaft
haben könnten.
Die drei ermittelten Risikotypologien wurden laufend überwacht:
1) Baurisiko;
2) finanzielles Risiko;
3) Risiko von Verzögerungen bei der Auszahlung der vereinbarten Finanzierungen.
1.6.1 BAURISIKO
Die BBT SE hat im Jahr 2009 ein Dokument mit dem Titel „Risikoanalyse und Maßnahmenplan
der BBT SE” erarbeitet.
Dieses Dokument enthält die Ergebnisse der Analyse betreffend die geologischen und die
hydrogeologischen, die geotechnischen und die technischen Risiken im Allgemeinen, die
Umwelt- und die administrativen Risiken in Zusammenhang mit der Bauwerkserrichtung
sowie die getroffenen und die zu treffenden Gegenmaßnahmen, um die entsprechenden
Folgen innerhalb vertretbarer Grenzen zu beschränken.
Dieses Dokument wurde anschließend einer Bewertung durch eine internationale Arbeits-
gruppe mit bekannten Fachleuten des Bereichs unterzogen, die sich positiv darüber
geäußert haben. Diese Studie wird jährlich aktualisiert.
1.6.2 FINANZIELLES RISIKO
Das finanzielle Risiko kann derzeit aufgrund der nachfolgenden Beschlüsse als überholt
betrachtet werden:
• Beschluss der Bundesregierung der Republik Österreich, die am 1. Februar
2011 im Sinne des Art. 42 Absatz 2 des österreichischen Bundesbahngesetzes
den Rahmenplan für den Zeitraum 2011-2016 mit der ÖBB-Infrastruktur AG
beschlossen und die Gesamtfinanzierung des Bauwerks sowie die Genehmigung
zur Einleitung der Phase III garantiert hat. Am 16. Oktober 2012 wurde von der
Bundesregierung der neue Rahmenplan 2013-2018 beschlossen. Dieser sieht für
das Projekt Brenner Basistunnel im Zeitraum 2013-2018 Investitionen in einer
Höhe von 1.545.100.000Euro vor.
• Für den italienischen Teil hat der CIPE in der Sitzung vom 18. Februar 2013 die
Aktualisierung des Bauprogramms und der Kosten über die gesamte Projekt-
laufzeit des Brenner Basistunnels genehmigt, die Mittel zur Ergänzung der
finanziellen Deckung des ersten Bauloses zugewiesen und die im italienischen
LAGEBERICHT
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