44
Instrumente legenBedingungenundMethoden fürdieZuweisungder
TEN-V-Zuschüsse im
Zeitraum2014–2020
fest und setzen sich zumZiel, dieFinanzierung zubeschleunigen, um
die im europäischen Interesse liegenden Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie
und Telekommunikation fertigzustellen. Beide Verordnungen wurden am 20. Dezember
2013 imÖffentlichenAmtsblatt der EuropäischenUnion veröffentlicht.
Mit diesen Verordnungen wurden das neue transeuropäische Verkehrsnetz definiert
und 9 Korridore festgelegt. Der Brenner Basistunnel ist, gemeinsam mit anderen
Projekten des ehemaligen vorrangigen Projektes TEN-T 1 „Berlin–Palermo“ Teil des
neuen multimodalen Korridors „Skandinavien–Mittelmeer”, der auch als Korridor 5
„Helsinki–Valletta“bekannt ist.
Durch die Umsetzung beider Regelwerke (Richtlinien und CEF) wird die dem Brenner
Basistunnel beigemessene höchstePriorität inHinblick auf die nächsten TEN-V-Zuschüsse
imRahmendesMehrjahresprogramms2014-2020bekräftigt.DieRegelwerke sehen ferner
vor, dass der finanzielle Zuschuss der EU anstatt der für den Zeitraum 2007-2013 vorgese-
henen30% fürMaßnahmenbetreffendgrenzüberschreitendeEisenbahnabschnitteund für
die auf denAusbau der Eisenbahninteroperabilität ausgerichtetenMaßnahmen bis zu 40%
erhöht werden kann. Hierunter fallen die Haupttunnel und die zugehörigen Infrastrukturen
des Projekts Brenner Basistunnel, die somit eine Erhöhung der TEN-V-Zuschüsse um 10%
erreichen können.
Im Laufe des Jahres 2013 fanden zwei Sitzungen der
ZwischenstaatlichenKommission
Italien–Österreich
statt, nämlich am 7. Mai inWien und am 7. Oktober in Rom.
In beiden Sitzungen hat der Europäische Koordinator Pat Cox die im letzten Jahr – trotz
Wirtschaftskrise – erzielten Fortschritte beim Brenner Basistunnel, unterstrichen. Er hat
ferner betont, dass wichtige Ziele – sowohl in Bezug auf die Fortführung der Arbeiten,
als auch in Bezug auf die finanzielle Verpflichtung der beiden Staaten – erreicht wurden.
Schließlich hat er auf den hohenMehrwert hingewiesen, den das Projekt für die europäi-
schen Institutionen bringt. Dies wird auch in den Ende 2012 eingereichten Finanzierungs-
anträgen durch die Kommission bestätigt, sowohl für den Brenner Basistunnel als auch
für die nördlichen und südlichen Zulaufstrecken. Schließlich hat Koordinator Cox darauf
hingewiesen, dass im Juni 2013dasVerkehrsprotokoll der Alpenschutzkonvention ratifiziert
wurde und dieses anschließend am 25. September 2013 offiziell in Kraft getreten ist. Das
Protokoll ist somit einwichtiges Instrument zur Förderungder europäischenVerkehrspolitik
sowie der Begleitmaßnahmen zugunsten einer nachhaltigen Entwicklung des gesamten
Alpenraums.
Im Laufe des Jahres 2013wurden auch die Tätigkeiten der beidenwichtigsten
Strukturen
zur Koordination der Korridortätigkeiten
fortgeführt:
• „BRENNER CORRIDOR PLATFORM (BCP)“: Zusammenarbeit zwischen den
drei Mitgliedsstaaten (Österreich, Deutschland und Italien), den fünf Regionen
(Bayern, Nord- undSüdtirol, TrentinoundVenetien) unddenEisenbahninfrastruk-
turgesellschaften (RFI, ÖBB undDB). DieBCP hat den Vorsitz der europäischen
LAGEBERICHT