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ANHANG ZUR BILANZ
3.1 ABSCHNITT 1 – INHALT UND AUFBAU DER BILANZ
Der zum 31. Dezember 2014 abgeschlossene Jahresabschluss setzt sich zusammen aus: Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang zur Bilanz; der Finanzbericht ist letzterem Teil als Anhang beigelegt.
Was die Tätigkeit der Gesellschaft sowie die wesentlichen Ereignisse nach Jahresabschluss betrifft, wird auf den
Lagebericht verwiesen. Ebenso wird in Bezug auf die Detailinformationen zu den abhängigen, verbundenen und
beherrschenden Unternehmen sowie die von diesen beherrschten Unternehmen und andere abhängige, verbundene
und beherrschende Parteien sowie in Bezug auf die Beziehungen zur Gesellschaft, welche Leitungs- und Koordinie-
rungstätigkeiten ausübt und andere ihr unterstehende Gesellschaften auf den Lagebericht verwiesen.
Die Beträge in den Abschlussbestandteilen und im Anhang zur Bilanz sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro
angeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die PricewaterhouseCoopers S.p.A. die gesetzliche Rechnungsprüfung gem. Art.
14 des G.v.D. 10/39 und gem. den Art. 2409 bis ff. des ital. Zivilgesetzbuches durchführt.
3.2 ABSCHNITT 2 – BILANZIERUNGS-
UND BEWERTUNGSKRITERIEN
Der Jahresabschluss wird ausnahmslos unter Einhaltung der geltenden Gesetzesbestimmungen, der nationalen
italienischen Rechnungslegungsgrundsätze und, sofern Letztere nicht vorhanden, der internationalen Rechnungsle-
gungsgrundsätze (IFRS) erstellt.
Im Laufe des Jahres 2014 wurden keine besonderen Vorfälle verzeichnet, welche die Angabe von Abweichungen
gem. Art. 2423, Abs. 4 des ital. Zivilgesetzbuchs erforderlich gemacht hätten.
Die Bewertungskriterien entsprechen jenen, die für die Erstellung des zum 31. Dezember 2013 abgeschlossenen
Geschäftsjahrs angewendet wurden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer notwendigen Änderung der Klassifizierung einiger Bilanzpositionen
zur besseren Vergleichbarkeit auch die Vergleichsdaten auf 31. Dezember 2013 geändert wurden.