Diese sind nach dem Prinzip des Leistungszeitraums in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem – unabhängig
vom Datum des Eingangs – mit Sicherheit das entsprechende Bezugsrecht entstanden ist und in dem sie zur Gänze
abgegrenzt wurden.
3.2.9 FONDS FÜR RISIKEN UND LASTEN
Die Fonds für Risiken und Lasten werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren
Betrag und Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind.
3.2.10 ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN
Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen
Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet.
3.2.11 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die geleisteten Garantien sind mit einem Betrag verbucht, welcher der Höhe der verbürgten Verbindlichkeiten
entspricht.
Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden anhand der zum Ende des Geschäftsjahrs bestehenden Verträge
ausgewiesen.
In den Risiken sind ferner die von den Lieferanten für zusätzliche, über die Auftragssumme hinausgehende Kosten-
forderungen eingetragenen Rücklagen/Nachträge für Leistungen enthalten.
3.2.12 ERTRÄGE UND AUFWÄNDE
Diese sind in der Bilanz nach den Grundsätzen der Vorsicht und des Leistungszeitraums dargestellt. Die Erträge
werden unter Abzug der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien sowie der mit dem Verkauf von
Produkten und Dienstleistungen zusammenhängenden Steuern ausgewiesen. Auch die Kosten werden unter Abzug
der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien ausgewiesen.
3.2.13 EINKOMMENSSTEUERN
Die Steuern auf das Einkommen werden in jenem Geschäftsjahr abgerechnet, in dem sie anfallen; dies erfolgt
anhand einer realistischen Prognose der zu begleichenden Steueraufwendungen unter Anwendung der geltenden
steuerrechtlichen Bestimmungen.
Es werden die latenten, für versteuerbare temporäre Differenzen geschuldeten Steuern sowie, sofern die nötigen
Voraussetzungen vorliegen, auch die zukünftigen Steuervorteile sowohl aus absetzbaren temporären Differenzen
als auch aus übertragenen Steuerverlusten ausgewiesen.
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ANHANG ZUR BILANZ