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Diese sind nach dem Prinzip des Leistungszeitraums in jenem Geschäftsjahr ausgewiesen, in dem – unabhängig

vom Datum des Eingangs – mit Sicherheit das entsprechende Bezugsrecht entstanden ist und in dem sie zur Gänze

abgegrenzt wurden.

3.2.9 FONDS FÜR RISIKEN UND LASTEN

Die Fonds für Risiken und Lasten werden für realistisch voraussehbare Aufwendungen und Verluste gebildet, deren

Betrag und Zeitpunkt am Ende des Geschäftsjahrs unbestimmt sind.

3.2.10 ABFERTIGUNGS- UND ABFINDUNGSRÜCKSTELLUNGEN

Die Abfertigung für Arbeitnehmer gibt die in diesem Zusammenhang gegenüber dem Personal entstandenen

Verbindlichkeiten an und wird gemäß den Gesetzesbestimmungen und den geltenden Arbeitsverträgen berechnet.

3.2.11 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Die geleisteten Garantien sind mit einem Betrag verbucht, welcher der Höhe der verbürgten Verbindlichkeiten

entspricht.

Die eingegangenen Verbindlichkeiten werden anhand der zum Ende des Geschäftsjahrs bestehenden Verträge

ausgewiesen.

In den Risiken sind ferner die von den Lieferanten für zusätzliche, über die Auftragssumme hinausgehende Kosten-

forderungen eingetragenen Rücklagen/Nachträge für Leistungen enthalten.

3.2.12 ERTRÄGE UND AUFWÄNDE

Diese sind in der Bilanz nach den Grundsätzen der Vorsicht und des Leistungszeitraums dargestellt. Die Erträge

werden unter Abzug der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien sowie der mit dem Verkauf von

Produkten und Dienstleistungen zusammenhängenden Steuern ausgewiesen. Auch die Kosten werden unter Abzug

der Rücklieferungen, Nachlässe, Gutschriften und Prämien ausgewiesen.

3.2.13 EINKOMMENSSTEUERN

Die Steuern auf das Einkommen werden in jenem Geschäftsjahr abgerechnet, in dem sie anfallen; dies erfolgt

anhand einer realistischen Prognose der zu begleichenden Steueraufwendungen unter Anwendung der geltenden

steuerrechtlichen Bestimmungen.

Es werden die latenten, für versteuerbare temporäre Differenzen geschuldeten Steuern sowie, sofern die nötigen

Voraussetzungen vorliegen, auch die zukünftigen Steuervorteile sowohl aus absetzbaren temporären Differenzen

als auch aus übertragenen Steuerverlusten ausgewiesen.

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ANHANG ZUR BILANZ