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3.2.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSBESTÄNDE

Diese sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der zurechenbaren Nebenkosten und nach

Abzug der Abschreibungssätze auszuweisen, die konstant – je nach der der restlichen Nutzungsdauer des jeweiligen

Gutes – berechnet werden müssen.

Zum Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres gehen keine immateriellen Vermögensbestände hervor, die einen

auf Dauer geringeren Wert als den in der Bilanz ausgewiesenen haben.

Es wurden keine Wertanpassungen unter Einhaltung der bereichsspezifischen, der allgemeinen bzw. der Sonderge-

setze durchgeführt.

3.2.2 ANLAGEN IN BAU: BAUWERK

Es handelt sich um eine Zweckgesellschaft, die alle für die Planung und Errichtung des Brenner Basistunnels erfor-

derlichen direkten und indirekten Kosten aktiviert; diese Investitionskosten werden in Anbetracht des Endzwecks

des Bauwerks den Anlagen in Bau zugeordnet.

Die außerordentliche Hauptversammlung der BBT SE hat am 18. April 2011 die Erweiterung des Gesellschafts-

zweckes mit dem Auftrag zur Errichtung der Hauptbauwerke des Brenner Basistunnels (sogenannte „Phase 3“)

genehmigt.

Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 infolge der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Innsbruck nach

Bozen Wirksamkeit erlangte, wurde der zuvor ausschließlich auf die Erkundungsarbeiten, die Einreichplanung und

die Errichtung von Erkundungsbauwerken beschränkte Gesellschaftszweck der BBT SE nun um die Errichtung und

Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels erweitert.

Da die Errichtung des Bauwerks im Vergleich zu den vorhergehenden Gesellschaftszwecken, in die sie integriert

wurde, natürlich vorrangige Bedeutung hat, wird die gegenständliche Position unter den „Sachanlagen“ einge-

ordnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Anzeichen für potentielle Wertverluste in Bezug auf das Projekt „Brenner

Basistunnel“, gemäß den Bestimmungen der OIC 9, vorliegen.

ANHANG ZUR BILANZ