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3.2.1 IMMATERIELLE VERMÖGENSBESTÄNDE
Diese sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der zurechenbaren Nebenkosten und nach
Abzug der Abschreibungssätze auszuweisen, die konstant – je nach der der restlichen Nutzungsdauer des jeweiligen
Gutes – berechnet werden müssen.
Zum Datum des Abschlusses des Geschäftsjahres gehen keine immateriellen Vermögensbestände hervor, die einen
auf Dauer geringeren Wert als den in der Bilanz ausgewiesenen haben.
Es wurden keine Wertanpassungen unter Einhaltung der bereichsspezifischen, der allgemeinen bzw. der Sonderge-
setze durchgeführt.
3.2.2 ANLAGEN IN BAU: BAUWERK
Es handelt sich um eine Zweckgesellschaft, die alle für die Planung und Errichtung des Brenner Basistunnels erfor-
derlichen direkten und indirekten Kosten aktiviert; diese Investitionskosten werden in Anbetracht des Endzwecks
des Bauwerks den Anlagen in Bau zugeordnet.
Die außerordentliche Hauptversammlung der BBT SE hat am 18. April 2011 die Erweiterung des Gesellschafts-
zweckes mit dem Auftrag zur Errichtung der Hauptbauwerke des Brenner Basistunnels (sogenannte „Phase 3“)
genehmigt.
Infolge dieser Genehmigung, die am 1. Juli 2011 infolge der Verlegung des Gesellschaftssitzes von Innsbruck nach
Bozen Wirksamkeit erlangte, wurde der zuvor ausschließlich auf die Erkundungsarbeiten, die Einreichplanung und
die Errichtung von Erkundungsbauwerken beschränkte Gesellschaftszweck der BBT SE nun um die Errichtung und
Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels erweitert.
Da die Errichtung des Bauwerks im Vergleich zu den vorhergehenden Gesellschaftszwecken, in die sie integriert
wurde, natürlich vorrangige Bedeutung hat, wird die gegenständliche Position unter den „Sachanlagen“ einge-
ordnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Anzeichen für potentielle Wertverluste in Bezug auf das Projekt „Brenner
Basistunnel“, gemäß den Bestimmungen der OIC 9, vorliegen.
ANHANG ZUR BILANZ