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3.2.4 FINANZANLAGEVERMÖGEN

Beteiligungen

Die Beteiligungen werden zu den Anschaffungs- oder Zeichnungskosten, einschließlich der zurechenbaren Neben-

leistungen, bewertet und, sofern notwendig, aufgrund von dauerhaften Wertverlusten berichtigt.

Jene Beteiligungen, für welche aus strategischen Überlegungen die Abtretung vorgesehen ist, werden auf das

Umlaufvermögen übertragen, und zwar bei einem Vergleich zwischen Buchwert und geschätztem Nettoveräuße-

rungswert mit dem geringeren dieser zwei Werte.

Wertpapiere und eigene Aktien

Es sind keine Wertpapiere und eigene Aktien verbucht.

3.2.5 VORRÄTE

Es sind keine Vorräte ausgewiesen; die Anzahlungen werden unter dem voraussichtlichen Veräußerungswert ausge-

wiesen.

3.2.6 FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN

Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, die mittels eigenem Abwertungsfonds, welcher

direkt von letzterem abgezogen wird, auf den voraussichtlichen Veräußerungswert zurückgeführt werden.

Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Urlaubsan-

sprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspru-

chung geschätzt werden.

3.2.7 FLÜSSIGE MITTEL

Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen.

3.2.8 AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

In diesem Posten werden Kostenanteile ausgewiesen, die sie sich auf zwei oder mehrere Geschäftsjahre beziehen,

um das Prinzip des Leistungszeitraums anzuwenden.

In diesem Posten werden die öffentlichen Zuschüsse nach dem Rechnungslegungsgrundsatz der OIC (italienische

Buchführungsrichtlinien) Nr. 16 ausgewiesen.

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ANHANG ZUR BILANZ