3.2.4 FINANZANLAGEVERMÖGEN
Beteiligungen
Die Beteiligungen werden zu den Anschaffungs- oder Zeichnungskosten, einschließlich der zurechenbaren Neben-
leistungen, bewertet und, sofern notwendig, aufgrund von dauerhaften Wertverlusten berichtigt.
Jene Beteiligungen, für welche aus strategischen Überlegungen die Abtretung vorgesehen ist, werden auf das
Umlaufvermögen übertragen, und zwar bei einem Vergleich zwischen Buchwert und geschätztem Nettoveräuße-
rungswert mit dem geringeren dieser zwei Werte.
Wertpapiere und eigene Aktien
Es sind keine Wertpapiere und eigene Aktien verbucht.
3.2.5 VORRÄTE
Es sind keine Vorräte ausgewiesen; die Anzahlungen werden unter dem voraussichtlichen Veräußerungswert ausge-
wiesen.
3.2.6 FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN
Forderungen jeglicher Art sind als Nominalwerte ausgewiesen, die mittels eigenem Abwertungsfonds, welcher
direkt von letzterem abgezogen wird, auf den voraussichtlichen Veräußerungswert zurückgeführt werden.
Verbindlichkeiten werden als Nominalwerte ausgewiesen. Aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Urlaubsan-
sprüchen des Personals können die auszuzahlenden Gehälter und Aufwendungen im Zeitraum der Urlaubsbeanspru-
chung geschätzt werden.
3.2.7 FLÜSSIGE MITTEL
Der Kassenbestand ist als Nominalwert ausgewiesen.
3.2.8 AKTIVE UND PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
In diesem Posten werden Kostenanteile ausgewiesen, die sie sich auf zwei oder mehrere Geschäftsjahre beziehen,
um das Prinzip des Leistungszeitraums anzuwenden.
In diesem Posten werden die öffentlichen Zuschüsse nach dem Rechnungslegungsgrundsatz der OIC (italienische
Buchführungsrichtlinien) Nr. 16 ausgewiesen.
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ANHANG ZUR BILANZ