Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - page 25

Im Laufe des Jahres 2012 erfolgten auch intensive Tätigkeiten der beiden wichtigsten
Strukturen zur Koordination der Korridortätigkeiten:
„Brenner Corridor Platform“ (BCP): Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit
zwischen den drei Mitgliedstaaten (Österreich, Deutschland und Italien), den fünf Regionen
(Bayern, Nord- und Südtirol, Trentino und Venetien) und den Eisenbahninfrastrukturen (RFI,
ÖBB und DB). Die BCP hat den Vorsitz der europäischen Koordination inne und gewähr-
leistet die Integration der „Policies“ für den Brenner-Korridor.
„Aktionsgemeinschaft Brennerbahn” (AGB): Die Provinzen und die Regionen entlang
der Brennerachse arbeiten mit den Handelskammern von Bayern, Nordtirol, Trentino-
Südtirol und Venetien zusammen. Die AGB verfolgt die Entwicklung des Eisenbahnver-
kehrs zwischen München und Verona in Hinblick auf die derzeitige und auf die zukünftige
Situation, um den Nutzen für die Bevölkerung und die Industrie entlang der Brennerachse
zu bewerten.
LAGEBERICHT
1.2.2 STAND DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN IN BEZUG
AUF DAS EINREICHPROJEKT
Das Einreichprojekt und das Projekt zur UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) wurden im
Jahr 2009 in beiden Staaten genehmigt.
In Österreich hat der Ministerrat am 1. Februar 2011 den Rahmenplan 2011-2016 genehmigt,
der auch das Projekt Brenner Basistunnel beinhaltet.
Am 16. Oktober 2012 wurde vom Ministerrat der neue Rahmenplan 2013-2018 genehmigt.
Für das Projekt Brenner Basistunnel hat die österreichische Regierung für den Zeitraum
2013-2018 Investitionen in Höhe von 1.545.100.000 Euro genehmigt.
In Italien ist die Regierung mit CIPE-Beschluss Nr. 83/2010 vom 18. November 2010 die
Verpflichtung zur Finanzierung des gesamten Projektes eingegangen und hat gleichzeitig
den Beginn der Arbeiten für das 1. Baulos der Phase III genehmigt.
Für den italienischen Teil hat der CIPE am 18. Februar 2013 nach Abschluss des Geschäfts-
jahres die Aktualisierung des Bauzeitplans und der Kosten über die gesamte Projektlaufzeit
des Brenner Basistunnels in einer Höhe von 4.865.000.000 Euro für den italienischen Anteil,
genehmigt. In derselben Sitzung hat der CIPE ferner 25.000.000Euro zur Vervollständigung
der finanziellen Deckung des ersten Bauloses zugewiesen und 638.000.000 Euro für den
italienischen Anteil des zweiten Bauloses des Tunnels genehmigt. Der Beschluss wird dem
Rechnungshof für die Aufnahme und die anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt
gesendet werden.
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