Brenner Basistunnel - Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - page 17

GESELLSCHAFTSSTRUKTUR
Gemäß den Bestimmungen des Staatsvertrags vom 30. April 2004 ist das Gesellschaftska-
pital der BBT SE zu jeweils 50% zwischen Italien und Österreich aufgeteilt.
Auf österreichischer Seite sind die 50% zur Gänze im Besitz der ÖBB Infrastruktur AG, die
am 18. April 2011 die restlichen, zuvor vom Land Tirol gehaltenen Anteile übernommen hat.
Die 50% des italienischen Teils sind hingegen zur Gänze im Besitz der TFB Finanziaria di
Partecipazioni S.p.A., die wiederum im Besitz der: Rete Ferroviaria Italiana S.p.A. (85,5%);
Autonomen Provinz Bozen (6,256%); Autonomen Provinz Trient (6,256%) und der Provinz
Verona (1,988%) ist.
GOVERNANCE
Die BBT SE wurde nach dem Modell der „Societas Europaea” (SE) gegründet, die durch die
Bestimmungen der Verordnung Nr.2157/2001/EG und der Richtlinie 2001/86/EG geregelt
wird.
Die BBT SE ist auf einem dualistischen System aufgebaut, in welchem dem Vorstand die
Leitungs- und Geschäftsführungsfunktionen und dem Aufsichtsrat die Überwachungsfunk-
tionen übertragen sind.
Der aus zwei Personen bestehende Vorstand führt die Geschäfte der Europäischen Gesell-
schaft. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine dreijährige, verlängerbare
Amtszeit bestellt und abberufen. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder sind Herr Prof. Dipl.-
Ing. Konrad Bergmeister und Herr Dott. Ing. Raffaele Zurlo.
Der Aufsichtsrat der BBT SE besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
für eine fünfjährige, verlängerbare Amtszeit namhaft gemacht werden.
Die Aktionäre sind im Rahmen eines jeden Gesellschaftsorgans paritätisch vertreten.
Nach Einsicht in die italienischen Bestimmungen über die verwaltungsrechtliche Haftung
von Gesellschaften (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 231 vom 8. Juni 2001) und zur
Gewährleistung der Einhaltung der betrieblichen Richtlinien und der Überwachung über die
korrekte Ausführung derselben hat die BBT SE ein eigenes „Organisations-, Verwaltungs-
und Kontrollmodell” (sog. „Modell 231”) sowie einen „Verhaltenskodex” (oder „Ethik-
kodex”) eingeführt. Die Gesellschaft hat schließlich das gemäß dem genannten G.v.D.
231/01 geschaffene Aufsichtsorgan gegründet, das aus vier Mitgliedern besteht.
JAHRESABSCHLUSS
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