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3.4.4 GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND

VEREINBARUNGEN, DIE NICHT AUS DER BILANZ HERVORGEHEN

(SOGENANNTE „AUSSERBUDGETÄR“)

Es bestehen keine Geschäftsbeziehungen mit relevanten nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht „zu

normalen Marktbedingungen abgeschlossen worden sind“.

Es bestehen keine Vereinbarungen, die nicht aus der Bilanz hervorgehen (sog. „außerbudgetär“).

Die Gesellschaft hat keine Devisengeschäfte getätigt, die sich wesentlich auf die Bilanz auswirken könnten.

Bozen, am 27.02.2015

Il Consiglio di Gestione

Prof. Ing. Konrad Bergmeister Dott. Ing. Raffaele Zurlo

ANHANG ZUR BILANZ