27
Mit dem oben genannten Beschluss hat der CIPE ferner die Errichtung des 2. Bauloses genehmigt und dabei einen
Betrag in Höhe von 297.263.435 Euro für dessen Finanzierung bestimmt.
Schließlich hat der CIPE weitere 24.250.000 Euro für die Ergänzung der finanziellen Deckung des 1. Bauloses
zugewiesen.
Der entsprechende Beschluss wurde am 30. Juli 2013 beim Rechnungshof registriert und am 9. August 2013 im
Öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Gesetz Nr. 164/2014 vom 11. November 2014, zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 133/2014,
des sog. Dekretes “Sblocca Italia”, wurde das Projekt Brenner Basistunnel in die “nicht weiter aufschiebbaren,
dringenden und ausführbaren Bauwerke für die Ankurbelung der Wirtschaft“ aufgenommen.
Durch das Gesetz Nr. 190/2014 betreffend die Bestimmungen zur Erstellung des Jahres- und des Mehrjahres-Staats-
haushaltes (“Stabilitätsgesetz 2015”) wurden für das Projekt weitere Finanzierungen in Höhe von 570.000.000 Euro
zur Verfügung gestellt.
Beim italienischen Infrastrukturministerium wird derzeit der Finanzierungsantrag an den CIPE für das dritte Baulos
des Brenner Basistunnels für insgesamt 920.020.000 Euro geprüft (dieser Betrag entspricht den 50% des italieni-
schen Anteils an den Gesamtkosten für das dritte Baulos).
1.2.2 ÄNDERUNGEN DES EINREICHPROJEKTS
AUFGRUND DER VORGABEN DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Die Änderungen am Einreichprojekt wurden im Rahmen der projektübergreifenden Regelplanung, die seit Juli 2011
in Ausarbeitung ist und im Jahr 2013 abgeschlossen wurde, eingearbeitet. Das optimierte Einreichprojekt wird in
seiner, im Rahmen der Regelplanung aktualisierten Version die Grundlage für die Entwicklung der Ausführungspla-
nungen bilden. Die wesentlichen Änderungen sind:
• Auf italienischer Seite die Einführung der 2009 von der Autonomen Provinz Bozen im Rahmen der
Dienststellenkonferenz geforderten Verbesserungsvariante, die im Wesentlichen den Wegfall des
Zufahrtstunnels Pfitsch betrifft, die Neukonfiguration und die Lage der Nothaltestellen, sowie die
Reduzierung der Überleitstellen zwischen den Haupttunneln;
• Abgesehen von den bereits erwähnten Optimierungen im Bereich Innsbruck (Änderung der Einfahrt in
den Bahnhof Innsbruck und Anbindung an die Umfahrung des Basistunnels), betreffen weitere Projek-
toptimierungen auf österreichischer Seite im Wesentlichen die Neukonfiguration und die Lage der
Nothaltestellen, die Reduzierung der Überleitstellen zwischen den Haupttunneln sowie den Wegfall der
Überholgleise bei St. Jodok.
LAGEBERICHT