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1.2.4.1.3 SONSTIGE MASSNAHMEN
Vereinbarung mit RFI S.p.A.
Im Rahmen der in der Vereinbarung zwischen BBT und RFI S.p.A. vom 5. Oktober 2012 vorgesehenen Tätigkeiten
wurde im Laufe des Jahres 2013 von RFI S.p.A. der Abbau der Gleisstränge und der Traktionsstromanlagen in dem
von der Baustelle am Südeinlauf des Basistunnels betroffenen Bereich des Bahnhofs Franzensfeste abgeschlossen.
Die Arbeiten zur vollständigen Erneuerung des Nordkopfes (im Bauleitplan des Bahnhofs Franzensfeste vorge-
sehene Adaptierungsarbeiten der Traktionsstrom- und Signalanlagen), die Bestandteil der funktionalen Phase 2
im Rahmen der zwischen RFI S.p.A. und BBT SE bestehenden Vereinbarung sind, deren Beginn ursprünglich im
zweiten Halbjahr 2014 geplant war, werden infolge der Erteilung der Genehmigung seitens der zuständigen Struk-
turen der RFI S.p.A. im Jahr 2015 eingeleitet.
Vereinbarung mit der Brennerautobahn AG
Im Rahmen der in der Vereinbarung zwischen der BBT SE und der Brennerautobahn AG vom 10. Mai 2013 vorge-
sehenen Tätigkeiten wurde im November 2013 mit der Errichtung der Auf- und Abladefläche auf der nördlichen
Fahrbahn der Brennerautobahn beim Baustellenbereich Mauls 3 begonnen.
Zum 31. Dezember 2014 wurden auch die Arbeiten zur Räumung der Baustelle und die Endabrechnungen der
Leistungen abgeschlossen.
Auftrag B0100 – Neuer Sportplatz Franzensfeste
Nach der Beseitigung des Bewuchses und der für die Kampfmittelbeseitigung durchgeführten Aushübe wurden in
einem Teil des Baustellenbereichs Reste asbesthaltiger Zementprodukte aufgefunden, weswegen diese Fläche nicht
nutzbar ist. Nach Beendigung der Kampfmittelbeseitigung im restlichen Baustellenbereich wurden die Arbeiten,
nach der Meldung über das Auffinden dieses asbesthaltigen Materials an die Landesagentur für Umwelt und in
Erwartung der Planung der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durch den Grundeigentümer (Staat/Autonome
Provinz Bozen), eingestellt.
Am 31. März 2014 hat der Bauleiter die Endabrechnung, sowie die Bescheinigung über die ordnungsgemäße
Ausführung der im Wesentlichen mit der Kampfmittelbeseitigung in Zusammenhang stehenden, durchgeführten
Tätigkeiten ausgestellt. Am 23. April 2014 wurde schließlich mit dem Auftragnehmer
E.Ma.Pri.Ce.S.p.A. die
Rücktrittsvereinbarung, nach Abschluss des Verfahrens, unterzeichnet.
In Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen für die Kampfmittelbeseitigung und die Entsorgung des Gefahrengutes
wurde die Universität Trient mit einer Studie zur Bewertung des in Zusammenhang mit den möglichen Maßnahmen
stehenden Risikos beauftragt.
LAGEBERICHT