Previous Page  31 / 126 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 31 / 126 Next Page
Page Background

30

1.2.4.1.3 SONSTIGE MASSNAHMEN

Vereinbarung mit RFI S.p.A.

Im Rahmen der in der Vereinbarung zwischen BBT und RFI S.p.A. vom 5. Oktober 2012 vorgesehenen Tätigkeiten

wurde im Laufe des Jahres 2013 von RFI S.p.A. der Abbau der Gleisstränge und der Traktionsstromanlagen in dem

von der Baustelle am Südeinlauf des Basistunnels betroffenen Bereich des Bahnhofs Franzensfeste abgeschlossen.

Die Arbeiten zur vollständigen Erneuerung des Nordkopfes (im Bauleitplan des Bahnhofs Franzensfeste vorge-

sehene Adaptierungsarbeiten der Traktionsstrom- und Signalanlagen), die Bestandteil der funktionalen Phase 2

im Rahmen der zwischen RFI S.p.A. und BBT SE bestehenden Vereinbarung sind, deren Beginn ursprünglich im

zweiten Halbjahr 2014 geplant war, werden infolge der Erteilung der Genehmigung seitens der zuständigen Struk-

turen der RFI S.p.A. im Jahr 2015 eingeleitet.

Vereinbarung mit der Brennerautobahn AG

Im Rahmen der in der Vereinbarung zwischen der BBT SE und der Brennerautobahn AG vom 10. Mai 2013 vorge-

sehenen Tätigkeiten wurde im November 2013 mit der Errichtung der Auf- und Abladefläche auf der nördlichen

Fahrbahn der Brennerautobahn beim Baustellenbereich Mauls 3 begonnen.

Zum 31. Dezember 2014 wurden auch die Arbeiten zur Räumung der Baustelle und die Endabrechnungen der

Leistungen abgeschlossen.

Auftrag B0100 – Neuer Sportplatz Franzensfeste

Nach der Beseitigung des Bewuchses und der für die Kampfmittelbeseitigung durchgeführten Aushübe wurden in

einem Teil des Baustellenbereichs Reste asbesthaltiger Zementprodukte aufgefunden, weswegen diese Fläche nicht

nutzbar ist. Nach Beendigung der Kampfmittelbeseitigung im restlichen Baustellenbereich wurden die Arbeiten,

nach der Meldung über das Auffinden dieses asbesthaltigen Materials an die Landesagentur für Umwelt und in

Erwartung der Planung der Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durch den Grundeigentümer (Staat/Autonome

Provinz Bozen), eingestellt.

Am 31. März 2014 hat der Bauleiter die Endabrechnung, sowie die Bescheinigung über die ordnungsgemäße

Ausführung der im Wesentlichen mit der Kampfmittelbeseitigung in Zusammenhang stehenden, durchgeführten

Tätigkeiten ausgestellt. Am 23. April 2014 wurde schließlich mit dem Auftragnehmer

E.Ma.Pri.Ce.

S.p.A. die

Rücktrittsvereinbarung, nach Abschluss des Verfahrens, unterzeichnet.

In Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen für die Kampfmittelbeseitigung und die Entsorgung des Gefahrengutes

wurde die Universität Trient mit einer Studie zur Bewertung des in Zusammenhang mit den möglichen Maßnahmen

stehenden Risikos beauftragt.

LAGEBERICHT