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1.2.4.4 GESAMTKOSTEN

Die vom Aufsichtsrat am 6. Mai 2014, auf Kostenbasis 1. Jänner 2013 genehmigten Gesamtprojektkosten, bei welchen

zwischen Beträgen inklusive und Beträgen exklusive Risikoschätzung unterschieden wird, belaufen sich auf:

• 7.999.000.000 Euro (exklusive der zum heutigen Zeitpunkt nicht quantifizierbaren Risiken);

• 8.661.000.000 Euro (diese umfassen auch die zum jetzigen Zeitpunkt nicht quantifizier- bzw. vorherseh-

baren Risiken, gemäß ÖGG-Richtlinie, in Höhe von 662.000.000 Euro).

Die Kosten des Brenner Basistunnels werden jährlich aktualisiert.

In Österreich wurden, mit Beschluss des Ministerrates vom 29. April 2014 für den Brenner Basistunnel in Summe

4.227.400.000 Euro genehmigt (Preisbasis 1. Jänner 2013). Die vorausvalorisierten Gesamtkosten inklusive der

Einsparungsvorgaben betragen 10.030.000.000 Euro, davon 5.015.000.000 Euro zu Lasten Österreichs.

In Italien wurden mit dem CIPE-Beschluss vom 31. Mai 2013 auch die Gesamtbauwerkskosten (vorausvalorisiert

bis zum Abschluss der Arbeiten) in Höhe von 9.730.000.000 Euro, davon 4.865.000.000 Euro zu Lasten Italiens,

genehmigt. Die Unterschiede in den prognostizierten Endkosten sind darauf zurückzuführen, dass in Österreich auch

eine Kostenvorsorge für die zu erwartenden, aber derzeit noch nicht quantifizierbaren Risiken finanziell abgedeckt ist.

1.2.5 INTEGRIERTES QUALITÄTS-, UMWELT-, ARBEITS- UND

GESUNDHEITSSCHUTZ-MANAGEMENTSYSTEM

Im Dezember 2013 hat die BBT SE ihre Qualitätszertifizierung auf die Bereiche Umwelt sowie Gesundheits- und

Arbeitsschutz ausgedehnt; der Standort Wolf konnte nicht zertifiziert werden, da die entsprechenden Büros noch

nicht fertig umgebaut waren (die Qualitätszertifizierung betraf bereits die organisatorische Verwaltung und das

technische Monitoring aller, in beiden Staaten in Betrieb genommenen Baulose).

Die Erweiterung der Umwelt- sowie der Gesundheits- und Arbeitsschutz-Zertifizierung auf den österreichischen

Standort Wolf wurde im Dezember 2014 erlangt.

Im Jahr 2014 wurde das integrierte Managementsystem auf die für die Vorbeugung von Verwaltungsdelikten

nützlichen Kontrollstandards, in Bezug auf das italienische G.v.D. 231/01, erweitert, um das System an die von

der Gesellschaft angewendeten Verfahrensabläufe, sowie an die in Österreich und in Italien zwingend geltenden

Rechtsvorschriften, anzupassen.

1.2.6 EU-KOORDINATION

Am 1. Jänner 2014 traten die EU-Verordnung Nr. 1315/2013 über die Richtlinien der Union für die Entwicklung des

transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) und die Verordnung Nr. 1316/2013 (Connecting Europe Facility

– CEF) in Kraft. Diese Verordnungen legen, unter anderem, Anforderungen und Methoden für die Zuweisung der

TEN-V-Zuschüsse im Zeitraum 2014 – 2020

fest, mit dem Ziel, Bedingungen zu schaffen, um die Errichtung der

im europäischen Interesse liegenden Infrastrukturen in den Bereichen Verkehr, Energie und Telekommunikation zu

beschleunigen.

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