38
Zur Gewährleistung einer effizienten technischen und finanziellen Abwicklung der Europäischen Finanzierungspro-
gramme im Zeitraum 2014 – 2020 wurde die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V-EA), die
im Jahr 2006 von der Europäischen Kommission zur technischen und finanziellen Umsetzung des Programms TEN-V
gegründet wurde, in die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) umgewandelt. Mit dieser Umwandlung
vom 1. Jänner 2014 wurden der INEA neue Aufgaben zugewiesen. Im Zuständigkeitsbereich der INEA liegt nun
die Verwaltung von Infrastruktur-, Forschungs- und Innovationsprojekten in den Bereichen Verkehr, Energie und
Telekommunikation, sowie die Förderung von Synergien zwischen diesen Tätigkeiten.
Für die BBT SE bleibt deshalb die INEA der Hauptansprechpartner für die Abwicklung der Finanzierungsentschei-
dungen TEN-V im Rahmen der Framework Programme 2007 – 2013 und 2014 – 2020. Die Tätigkeiten der INEA
werden in enger Zusammenarbeit mit der Generaldirektion für Mobilität und Verkehr (DG MOVE) der Europäischen
Kommission abgewickelt. Die DG MOVE behält weiterhin die Verantwortung für die allgemeine Politik, die Planung
und die Bewertung der TEN-V Programme.
Durch die Umsetzung beider Verordnungen wird einigen Projekten, wie auch dem Brenner Basistunnel, die höchste
Priorität in Hinblick auf die nächsten TEN-V-Zuschüsse im Rahmen des Mehrjahresprogramms 2014 – 2020 beige-
messen. Der Brenner Basistunnel befindet sich im neuen TEN-V „Skandinavien-Mittelmeer-Korridor” des transeu-
ropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T – Trans-European Network-Transport). In den Verordnungen ist weiters vorge-
sehen, dass der finanzielle Zuschuss der EU anstatt der für den Zeitraum 2007 – 2013 vorgesehenen 30 % bis
zu 40 % erreichen kann. Ferner bleibt die Höchstgrenze von 50 % bei den EU-Zuschüssen für die zur Kategorie
„Studien“ gehörenden Tätigkeiten unverändert. Dies sind für den Brenner Basistunnel die Tätigkeiten betreffend die
Planung, die Vortriebsarbeiten in Zusammenhang mit dem Bau des Erkundungsstollens und sonstige Studien. Für
Tätigkeiten, die Synergien zwischen den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie herstellen, können die
Kofinanzierungsquoten schließlich um bis zu 10 Prozentpunkte angehoben werden.
Am 26. Mai 2014 fand in Wien eine Sitzung der
Zwischenstaatlichen Kommission Italien – Österreich
statt.
Im Zuge dieser Sitzung hob der Europäische Koordinator Pat Cox den hohen Mehrwert hervor, den das Projekt für
die europäischen Institutionen darstellt und bestätigte die Absicht der Europäischen Union, weiterhin mittel- und
langfristige Finanzierungen, auch im Rahmen des neuen Mehrjahresprogramms 2014 – 2020, auszuschütten. Der
Koordinator Cox legte den Schwerpunkt seines Beitrags auf die Einladung an die beiden Mitgliedsstaaten, ihre
Verpflichtungen einzuhalten und die erforderliche finanzielle Deckung des Projektes weiterhin zu garantieren. Für die
italienische Seite wünschte er sich insbesondere eine alsbaldige Genehmigung der Finanzierung und der Einleitung
der nachfolgenden Baulose seitens des Interministeriellen Ausschusses für Wirtschaftsplanung (CIPE), sowie die
gleichzeitige Lösung des hinlänglich bekannten Problems der Freigabe des sogenannten „Eisenbahnfonds“, der
bei der Brennerautobahngesellschaft (A22) für Tunnelbauprojekte rückgestellt wurde. Cox erinnerte daran, dass,
neben der Verzögerung von Ausschreibungsverfahren und der daraus folgenden verspäteten Einleitung der Bauar-
beiten der neuen Lose, durch die fehlende Genehmigung durch den CIPE, bereits genehmigte EU-Beiträge bis 2015
verloren gehen und zukünftige Zahlungen für den Zeitraum 2014 – 2020 ausgesetzt werden könnten.
Zur Erleichterung der koordinierten Errichtung der Kernnetzkorridore wird in der am 1. Jänner 2014 in Kraft getre-
tenen EU-Verordnung Nr. 1315/2013 über die Richtlinien der Union für die Entwicklung des transeuropäischen
Verkehrsnetzes (TEN-V-Netz) die Figur eines Koordinators für jeden Korridor beibehalten. In der Verordnung sind
weiters die sogenannten „Korridorforen“ vorgesehen, deren Funktion in der Assistenz des Koordinators bei der
Erfüllung seiner Aufgaben zur zeitgerechten Umsetzung seines Arbeitsplans besteht.
LAGEBERICHT