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Am 16. Oktober 2012 wurde vom Ministerrat der neue „Rahmenplan 2013-2018” genehmigt. Für das Projekt
Brenner Basistunnel hat die österreichische Regierung für den Zeitraum 2013-2018 eine Finanzierung in Höhe
von 1.545.100.000 Euro genehmigt.
Am 22. Mai 2013 haben die zuständigen österreichischen Behörden die neue Trasse des Zugangstunnels
Wolf Süd, die Errichtung des Schutterstollens Padastertal und die Verlegung der Nothaltestelle St. Jodok
genehmigt.
Am 20. November 2013 wurde der Vertrag über die Zuschüsse gemäß Art. 42, Absatz 2 des österrei-
chischen Eisenbahngesetzes für den Zeitraum des Rahmenplans 2013-2018, in dem auch die Finanzierung des
gesamten Brenner Basistunnels enthalten ist, genehmigt.
Am 9. Dezember 2013 haben die österreichischen Behörden (BMVIT) die Genehmigungen für die Änderung
der Einfahrt zum Bahnhof Innsbruck und die Anbindung an die Umfahrung Innsbruck erteilt.
Der ÖBB-Rahmenplan 2014-2019, mit dem die Finanzierung des Brenner Basistunnels gewährleistet wird,
wurde am 29. April 2014 im österreichischen Ministerrat genehmigt.
Die im Rahmenplan 2014-2019 für den österreichischen Anteil (50 %) des BBT angegebenen Investitionskosten
betragen einschließlich der bereits realisierten und geplanten Einsparungen auf Preisbasis 1. Jänner 2013
insgesamt 4.227,4 Millionen Euro.
In Österreich wurden im Jahre 2015 folgende Genehmigungen für das Bauwerk und die Deponien erteilt:
• Wasserrechtliche Genehmigung vom 01.06.2015, GZ IIIa1-W-37.103/306 des Landeshauptmanns
zur Durchführung von Bohrungen und Pumpversuchen im Venntal;
• Naturschutzrechtliche Genehmigung vom 07.05.2015, GZ U-14.271/506 der Landesregierung zur
Durchführung von Bohrungen und Pumpversuchen im Venntal;
• Genehmigung der Abfallarten vom 15.06.2015, GZ U-30.254e/1203 gemäß Abfallwirtschaftsgesetz
für die Deponie Padastertal, unter Bezugnahme auf die Eingangskontrollen an der Aufberei-
tungsanlage;
• Genehmigung vom 11.11.2015, GZ U-ABF-6/30/21-2015, gemäß Abfallwirtschaftsgesetz für die
Deponie Padastertal unter Bezugnahme auf die Absturzsicherungen, auf die Änderung der erlas-
senen Auflagen und auf die Zusatzmaßnahmen (Wanderweg).
Die folgenden Genehmigungsanträge waren zum 31. Dezember 2015 noch offen:
• Antrag an die Landesregierung auf Genehmigung der Variante des Projektbezogenen Landschafts-
pflegeplans vom 27.11.2015, BBT-Zl. 26877A-HaJo/HaJo;
• Antrag an das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf
Genehmigung der Variante des Rettungsstollens vom 27.05.2015, GZ. 25680A-HaHa/HaHa;
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