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LAGEBERICHT
• Antrag an das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf
Abänderung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung in Bezug auf die Sillschlucht bei Innsbruck
und auf die Erweiterung der Baustelleneinrichtungsflächen bei Bartlmä vom 22.12.2015, BBT-Zl.
26864A-HaJo/HaJo;
• Antrag auf Abnahme der Teildeponie 2.2 Ampass Süd (Genehmigung im Jänner 2016 erhalten).
Der Rahmenplan 2016-2021, mit dem die Finanzierung des Brenner Basistunnels gewährleistet wird, wurde
am 14. Oktober 2015 vom österreichischen Ministerrat genehmigt. Für das Projekt Brenner Basistunnel hat
die österreichische Regierung für den Zeitraum 2016-2021 eine vorausvalorisierte Finanzierung in Höhe von
2.365,6 Mio. Euro auf Preisbasis 1. Jänner 2015 genehmigt.
In Italien
Mit dem im Amtsblatt der Republik Italien Nr. 132 vom 9. Juni 2011 veröffentlichten CIPE-Beschluss Nr.
83/2010 vom 18. November 2010 hat die Regierung den Beginn der Errichtungsphase des Projektes in
Baulosen und gleichzeitig das erste Baulos mit einem Gesamtwert von 560.000.000 Euro, davon 280.000.000
Euro zu Lasten Italiens, genehmigt, mit der programmatischen Verpflichtung zur Finanzierung des gesamten
Bauwerks für den italienischen Teil.
Am 31. Mai 2013 hat der CIPE die neue Aufgliederung des Projektes in fünf Baulose, die Änderung des
Bauzeitplans und die Verschiebung des Baufertigstellungstermins auf das Jahr 2025 sowie die Neufestsetzung
der Gesamtkosten über die gesamte Projektlaufzeit auf 9.730.000.000 Euro, davon 4.865.000.000 für den
italienischen Teil, genehmigt. Damit wurde die programmatische Verpflichtung zur Finanzierung des gesamten
Bauwerks für den italienischen Teil bestätigt.
Mit dem o. g. Beschluss hat der CIPE ferner die Errichtung des 2. Bauloses genehmigt und dabei einen Betrag
in Höhe von 297.263.435 Euro für dessen Finanzierung bestimmt.
Schließlich hat der CIPE weitere 24.250.000 Euro zwecks Ergänzung der finanziellen Deckung des 1. Bauloses
zugewiesen.
Der entsprechende Beschluss wurde am 30. Juli 2013 beim Rechnungshof registriert und am 9. August 2013
im Öffentlichen Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 133/2014, sog. „Sblocca Italia“, umgewandelt in das Gesetz Nr. 164/2014 vom
11. November 2014, wurde das Projekt Brenner Basistunnel” in die „unaufschiebbaren, dringenden und
ausführbaren Bauwerke für die Ankurbelung der Wirtschaft“ aufgenommen.
Im Rahmen des Gesetzes Nr. 190/2014 betreffend die Bestimmungen über die Erstellung des Jahres- und
Mehrjahres-Staatshaushaltes (Stabilitätsgesetz 2015) wurden für das Projekt weitere Finanzierungen in einer
Höhe von 570.000.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Am 29. April 2015 hat der CIPE den Finanzierungsantrag für das dritte Baulos in Höhe von 920.020.000 Euro,
genehmigt.